Drei Einrichtungen im Dienste des Münsters

 
Der Erhalt des Freiburger Münsters ist eine sehr umfangreiche Aufgabe, die von mehreren Institutionen finanziert und ausgeführt wird. Neben der Erzdiözese Freiburg und dem Münsterfabrikfonds, dem Eigentümer, tragen der Münsterbauverein und die Freiburger Münsterstiftung zum Erhalt des Münsters bei.

Während der Freiburger Münsterbauverein einen eng umrissenen Zuständigkeitsbereich hat, nämlich das äußere Steinwerk, sind die Aufgaben des Münsterfabrikfonds rund um den Erhalt des Bauwerks umfassender: Zusammen mit dem Erzbischöflichen Bauamt Freiburg kümmert er sich um die Instandhaltung des gesamten Inneren, der Kult- und Kunstgegenstände, der Glocken und der Orgeln. Die Freiburger Münsterstiftung trägt seit dem Jahr 2000 zur langfristig gesicherten Erhaltung und Ausgestaltung des Münsters bei und schüttet ihre Erträge an den Münsterbauverein und den Münsterfabrikfonds aus. In der kurzen Zeit ihres Bestehens konnte sie mittlerweile über 50 Treuhandstiftungen unter ihrem Dach einrichten.
 
Informieren Sie sich auf den Internetseiten dieser drei Einrichtungen über die laufenden Maßnahmen am Freiburger Münster!
 
 
Dem Münsterfabrikfonds, erstmals erwähnt 1295, obliegt die Baupflicht am Freiburger Münster. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Erzbischöflichen Bauamt Freiburg primär für den Innenraum des Münsters zuständig, sowie für den Erhalt der Dächer, Glocken und Orgeln.
 
 
 
Seit 1890 ist der Münsterbauverein für die steinerne Hülle und die Bauunterhaltung des Freiburger Münsters verantwortlich. Dazu betreibt er die Münsterbauhütte, einen über 800 Jahre alten Steinmetzbetrieb, welcher Tag für Tag zum Erhalt des Bauwerks beiträgt.
 
 
 
Die im Jahr 2000 gegründete gemeinnützige Freiburger Münsterstiftung wirkt mit ihrer Hauptstiftung und ihren über 50 Treuhandstiftungen am Erhalt des Münsters mit, indem sie Erträge an Münsterfabrikfonds und Münsterbauverein ausschüttet.